Pflege­­hilfs­­mittel


Bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen der allgemeinen Hygiene, dem Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege. Aufgrund der Materialbeschaffenheit oder aus hygienischen Gründen können sie in der Regel nur einmal benutzt werden.


 

Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören:

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Mundschutz
  • Einmalhandschuhe
  • Einmal-Bettschutzunterlagen
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • wiederverwendbare Bettschutzunterlagen (zusätzlich zur 40-Euro-Pauschale)

 

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Personen mit dem Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5, die von einem Angehörigen oder einer privaten Person zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.

Die Kosten von bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel der Produkt­gruppe 54, gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI, übernimmt Ihre Pflegekasse.

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