Bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen der allgemeinen Hygiene, dem Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege. Aufgrund der Materialbeschaffenheit oder aus hygienischen Gründen können sie in der Regel nur einmal benutzt werden.
Personen mit dem Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5, die von einem Angehörigen oder einer privaten Person zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.
Die Kosten von bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54, gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI, übernimmt Ihre Pflegekasse.